Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gesetzliche Anforderung des Arbeitsschutzes sinnvoll für das BGM nutzen

Die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. So müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch psychische Gefährdungen in ihrem Unternehmen ermitteln und beurteilen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, nicht nur Unfällen sondern auch allerlei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Sie ist damit ein Teil einer umfassenden BGM-Analyse und kann somit als Auftakt oder aber als Zwischenbillanz eines ganzheitlichen BGM-Prozesses genutzt werden.

 

Ein konkretes Insrtument wird zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nicht vorgeschrieben. Die GDA hat jedoch "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" entwickelt (siehe https://www.gda-psyche.de/DE ). Anhand dieses Leitfadens habe ich bereits die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an zwei großen Organisationen koordiniert und berate und unterstütze auch gerne Sie bei der Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.